
Jokertag-Reglement
Jeder Schüler kann pro Schuljahr maximal zwei Jokerhalbtage beziehen.
Die Halbtage können einzeln oder zusammenhängend gewählt werden. Sie werden gezielt und zweckgebunden eingesetzt. Mindestens 4 Tage vor Bezug muss der Talon der Klassenlehrperson abgegeben werden.
Die Jokerhalbtage können NICHT bezogen werden:
- Unmittelbar vor und nach den Sommerferien
- Während Schulreisen und -lagern
- Während Projekttagen/-wochen
- Während sportlichen Aktivitäten oder Anlässen, die die ganze Schule betreffen
- Jeweils 3 Wochen vor dem Januar- und Julizeugnistermin
- Während kantonalen Vergleichsprüfungen
Es besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachholunterricht. Die Schüler und die Eltern sind verantwortlich für die Aufbereitung des verpassten Schulstoffs. Die Lehrpersonen sind berechtigt, am nächsten Tag Prüfungen durchzuführen oder Verpasstes abzufragen.
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht wird mit den Jokerhalbtagen verrechnet und im Zeugnis eingetragen.