
Jokertag-Reglement
Jeder Schüler kann pro Schuljahr maximal zwei Jokerhalbtage beziehen.
Die Halbtage können einzeln oder zusammenhängend gewählt werden. Die freien Halbtage / Jokertage müssen mindestens 4 Tage vor Bezug in «Pupil Connect» eingetragen werden.
Die Jokerhalbtage können NICHT bezogen werden:
- Unmittelbar vor oder nach den Sommerferien
- Während kantonalen Vergleichsprüfungen
- Während Schul- bzw. Klassenlagern
Es besteht kein Anspruch auf Erteilung von Nachhilfeunterricht. Die SchülerInnen sind verantwortlich für die Aufbereitung des verpassten Schulstoffs. Es liegt in der Verantwortung der SchülerInnen, sich über den verpassten Stoff zu informieren.
Die Lehrpersonen sind berechtigt, unmittelbar nach dem Jokerhalbtag Prüfungen durchzuführen oder Verpasstes abzufragen.
Unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht wird mit den Jokerhalbtagen verrechnet und im Zeugnis eingetragen.