Im Chindsgi heds es Plätzli frii. Mier freued üs ganz fescht uf dich!
Auftrag
Es ist ein grosser Schritt, welche unsere Kleinsten mit dem Eintritt in den Kindergarten vollziehen: Vom familiären in ein neues Umfeld.
Unsere Kindergärtnerinnen wissen, dass „Bindung vor Bildung“ kommt. Sie sind in der Lage, sich in die Bedürfnisse, Gefühle und Gedanken der Kinder hineinzuversetzen und deren Signale zu verstehen. Sie helfen den Kindern, im neuen Lernumfeld das Vertrauen in sich selbst und zu den anderen weiter zu entwickeln. Sie öffnen Erlebniswelten, welche die Neugierde, den Lerneifer und die Freude der Kinder wecken. Sie helfen das Verständnis für den anderen zu entwickeln und pflegen das Miteinander.
Der Kindergarten bietet Lebens-, Spiel- und Erfahrungsräume und ist zugleich oder gerade deswegen ein Ort des Lernens.
Dauer
Den Zweijahreskindergarten dürfen alle Kinder besuchen, welche bis zum kantonalen Stichtag, also den 31. Juli, das vierte Altersjahr erreicht haben.
Das erste Kindergartenjahr ist freiwillig, das zweite obligatorisch.
Anmeldung
Die Anmeldung für den Besuch des Kindergartens erfolgt durch die Eltern. Das Einladungsschreiben „Härzlich willkommä! Im Chindsgi heds es Plätzli frii. Mier freued üs ganz fescht uf dich!“ der Kindergärtnerinnen sowie das Anmeldungsformular werden den Eltern durch das Schulsekretariat rechtzeitig zugestellt.
Unterrichtszeiten
Vormittag: 08:15 – 11:35 Uhr
Nachmittag: 13:00 – 14:30 Uhr
Lehrpersonen Kindergarten 2024/25
Kindergarten 1
Isabelle Born (jeweils am Mittwoch, Donnerstag und Freitag)
isabelle.born@bezirksschule-gersau.ch
Kindergarten 1
Evelyn Maissen (jeweils am Montag und Dienstag)
evelyn.maissen@bezirksschule-gersau.ch
Kindergarten 2
Edith Stirnimann
edith.stirnimann@bezirksschule-gersau.ch
Kindergarten 2
Martina Blunschy (jeweils am Freitagnachmittag)
martina.blunschy@bezirksschule-gersau.ch
Weitere Informationen
Schulausfall
Regelungen bei Abwesenheit (Krankheit) der Kindergärtnerin:
Die Blockzeiten (08.15-11.35 Uhr) werden eingehalten.
Erfolgt die Krankmeldung 24 Stunden vor Kindergartenbeginn, fällt der Kindergarten aus.
Erfolgt die Krankmeldung weniger als 24 Stunden vor Schulbeginn, werden die Kinder an den zwei darauffolgenden Wochentagen während den Blockzeiten betreut.
Wird die Kindergärtnerin am Morgen krank, werden die Kinder während der Blockzeit dieses Morgens und am folgenden Morgen betreut.
Laufende Aktivitäten
Die Eltern der Kindergartenkinder werden von den Kindergärtnerinnen regelmässig über laufende Aktivitäten informiert.