Grundsatz
An der Schule Gersau gehen wir vom Grundsatz aus, dass möglichst alle Schüler, auch solche mit speziellem Fördebedürfnis, gemeinsam in der Regelklasse unterrichtet werden.
Organisation
Die Bezirkschule Gersau hat vom Kindergarten bis zur zweiten Oberstufe ein integratives Schulmodell. Die Schüler werden in der Regelklasse unterrichtet. Kinder und Jugendliche mit besonderen Förderbedürfnissen werden zusätzlich von schulischen Heilpädagoginnen unterstützt.
Förderangebote
Zielgruppen
IF bietet Unterstützung für Lernende mit:
– Lern- und Leistungsblockaden
– Lern- und Leistungsschwierigkeiten
– Teilleistungsschwächen (z.B. Legasthenie, Dyskalkulie)
– Problemen im Arbeitsverhalten
– Verhaltensauffälligkeiten
IS (Integrierte Sonderschulung)
Die integrative Sonderschulung gewährleistet die auf die Bedürfnisse des behinderten Kindes oder Jugendlichen ausgerichtete Schulung und Förderung in der Regelklasse der Volksschule.
Für eine integrierte Sonderschulung müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
a) | Die integrierte Sonderschulung ist für die Klasse, das Kind und die Lehrperson zumutbar. |
b) | Die integrierte Schulung ist gegenüber einer separierten Schulung als mindestens gleichwertige Schulung ausgewiesen. Diese Abklärung erfolgt durch den Dienst für Sonderschulung. |
c) | Die notwendige Unterstützung und Begleitung durch heilpädagogische Fachkräfte, Lehrpersonen oder Klassenassistenzen ist gewährleistet. Die Intensität der Unterstützung und Begleitung wird durch den Dienst für Sonderschulung festgelegt. |
Festlegung der Massnahme integrierte Sonderschulung
Der Dienst für Sonderschulung legt die notwendige sonderschulische Massnahme fest. Er führt die erforderlichen Abklärungen durch, prüft die Rahmenbedingungen und entscheidet unter Einbezug der Eltern, des Schulträgers, der Therapeutinnen und Therapeuten und aller am Schulsystem Beteiligten, ob ein Kind oder ein Jugendlicher mit besonderen Bedürfnissen in der Volksschule integriert werden kann. Bei Fragen wenden Sie sich bitte persönlich an unsere Lehrpersonen.
Aufnahme
Im Gespräch zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen und bei Bedarf mit Unterstützung der Schulpsychologin werden die speziellen Fördermassnahmen festgelegt.
Lehrpersonen
Ruth Fallegger, Schulische Heilpädagogin
Irene Steinegger, Klinische Heilpädagogin EDK
Margrit Rohrer-Heinzer, Fachlehrperson IF
Kontaktadressen Kantonale Schulische Dienste
Schulpsychologischer Beratungsdienst Schwyz
Kollegiumstrasse 28, 6430 Schwyz
Tel. 041 819 19 55, Fax 041 819 19 59